Die Entscheidung des Bundestages

 

Nach langjährigen, intensiven Bemühungen unserer Bürgerinitiativen, gemeinsam mit den Kommunen und den Umweltverbänden, ist es gelungen, den Deutschen Bundestag davon zu überzeugen, dass für einen Autobahn-südring München keinen Bedarf besteht.
Dieses Ergebniss ist durch das 5. Gesetz zur Änderung des Fernstrassenausbaugesetztes vom 04.10.2004 ( Bundesgesetzblatt I nr. 54 vom 15.10.2004 ) festgeschrieben und in der dort ausgedruckten Anlage kartographisch dargestellt.
Diese stellt sich wie folgt dar:

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Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhielten wir nachstehende Bestätigung über den Erfolg unserer Petition:

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