Die Entscheidung des Bundestages
Nach langjährigen, intensiven Bemühungen
unserer Bürgerinitiativen, gemeinsam mit den Kommunen und den
Umweltverbänden, ist es gelungen, den Deutschen Bundestag davon
zu überzeugen, dass für einen Autobahn-südring München keinen
Bedarf besteht.
Dieses Ergebniss ist durch das 5. Gesetz zur Änderung des
Fernstrassenausbaugesetztes vom 04.10.2004 ( Bundesgesetzblatt I
nr. 54 vom 15.10.2004 ) festgeschrieben und in der dort
ausgedruckten Anlage kartographisch dargestellt.
Diese stellt sich wie folgt dar:
Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhielten wir nachstehende Bestätigung über den Erfolg unserer Petition: